Rodungspläne
Der erste Kontakt für ein Rodungsgesuch hat mit der Abteilung Wald oder dem/r zuständigen Kreisförster/in zu erfolgen. In einem weiteren Schritt ist dann der zuständige Nachführungsgeometer für die Aufnahme der Rodung bzw. Ersatzaufforstung in den Daten der amtlichen Vermessung zu beauftragen. Der Nachführungsgeometer erstellt den Rodungsplan für die öffentliche Auflage und berechnet die Flächen zum Rodungsgesuch.
Um den Ablauf effizient zu halten, kann der Nachführungsgeometer auch für die Absteckung der Profilierung für Rodungsgesuche beauftragt werden.
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