Datenabgaben und Beglaubigungen
Beim Nachführungsgeometer können die Grundlagen für Baugesuche, Schätzungen und Beurkundungen in Form von Katasterplänen oder digitalen Daten für CAD/GIS bestellt werden.
Nachträgliche Beglaubigung
Werden Baugesuchspläne auf Grundlage von digitalen Daten erstellt, bedürfen diese vor der Eingabe einer nachträglichen Beglaubigung durch den Nachführungsgeometer. Dabei kontrolliert der Nachführungsgeometer die eingereichte Situation auf ihre Aktualität, die korrekte Darstellung der amtlichen Vermessung und sorgt so für die rechtliche Sicherheit.
Ergänzende Angaben
Auf Anfrage können wir die Datenabgaben auch mit Grenzabständen, Koordinatenwerten, Höhenangaben oder Flächenangaben (Bsp. Zonengrenze und Zonenflächen) ergänzen.
Dienstbarkeitspläne
Als Grundlage zur visuellen Darstellung von Dienstbarkeiten wird als Ergänzung zum Dienstbarkeitsvertrag ein Plan erstellt. Die Darstellung dieser Dienstbarkeitspläne basiert auf der Situation der amtlichen Vermessung und muss der kantonalen Weisung entsprechen.
Details können auch der entsprechenden Weisung (Kap. 3, Seite 10 und 11) entnommen werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Dienstbarkeitsplänen.
Ansprechpartner
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